1. Engagement für LGPD
NortJobs hält sich an das Gesetz Nr. 13.709/2018 (Allgemeines Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten – LGPD). Wir verarbeiten personenbezogene Daten mit Transparenz, Sicherheit und Respekt vor den Rechten der Inhaber.
2. Rechtsgrundlage für die Behandlung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage folgender Rechtsannahmen:
- Einwilligung: zur Profilfreigabe mit Unternehmen und zur Datenüberwachung
- Vertragsabwicklung: Bereitstellung von Plattformdienstleistungen
- Berechtigtes Interesse: Algorithmen verbessern und Betrug verhindern
- Gesetzliche Verpflichtung: Einhaltung regulatorischer Verpflichtungen
- Regelmäßige Rechtsausübung: zur Verteidigung in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren
- Kreditschutz: zur Validierung beruflicher Informationen
3. Rechte des Inhabers
Gemäß der Kunst. Gemäß § 18 LGPD können Sie Folgendes anfordern:
- Bestätigung des Vorliegens einer Verarbeitung Ihrer Daten
- Zugriff auf verarbeitete personenbezogene Daten
- Korrektur unvollständiger, ungenauer oder veralteter Daten
- Anonymisierung, Sperrung oder Löschung nicht benötigter Daten
- Datenportabilität zu einem anderen Dienstleister
- Löschung der mit Einwilligung verarbeiteten Daten
- Informationen zu Entitäten, mit denen Daten geteilt wurden
- Informationen über die Möglichkeit der Nichterteilung einer Einwilligung und deren Folgen
- Widerruf der Einwilligung jederzeit möglich
4. Datenschutzbeauftragter (DSB)
Um Ihre Rechte auszuüben oder Vorfälle zu melden, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unseren Datenschutzbeauftragten: [email protected]
5. Internationale Datenübertragung
Ihre Daten können auf Servern außerhalb Brasiliens (Microsoft Azure) verarbeitet werden. Wir garantieren, dass alle internationalen Überweisungen den vom LGPD geforderten Schutzstandards entsprechen, einschließlich Standardvertragsklauseln.
6. Sicherheitsvorfälle
Im Falle eines Sicherheitsvorfalls, der zu einem erheblichen Risiko oder Schaden führen kann, wird NORT die Nationale Datenschutzbehörde (ANPD) und die betroffenen Personen innerhalb einer angemessenen Frist gemäß Art. 4 benachrichtigen. 48 des LGPD.